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IR Notes 101 – 4 Juli 2018
www.irshare.eu |
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Über IR Share IR Share bietet Zugriff auf Informationen, Dokumentationen und Fachwissen für Personalmanager und Arbeitnehmervertreter. IR Share arbeitet mit Online- Veröffentlichungen, Arbeitsgruppen, themenspezifischen Schulungen und einem Expertennetzwerk.
Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.
Abonnieren Sie IR Notes Mit wenigen Klicks auf der IR Share-Website oder per Telefon unter: +33 (0)6 81 41 53 95
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Editorial Ihr Newsletter IR Notes, der 2014 aus der Taufe gehoben wurde, hat vor zwei Wochen seine 100. Ausgabe gefeiert!
Unser Anliegen war und ist es, die Akteure des sozialen Dialogs, insbesondere in den länderübergreifenden Unternehmen, über die neuesten sozialen Entwicklungen in der EU zu informieren. Diese Herausforderung haben wir bewältigt! Alle zwei Wochen informiert und unterrichtet IR Notes EU-weit mehr als 1000 Leserinnen und Leser.
Warum IR Notes? IR Notes bietet seinen Leserinnen und Lesern eine prägnante und didaktisch aufbereitete Übersicht über die sozialen Angelegenheiten in Europa auf Englisch, Deutsch, Spanisch, Französisch, und seit Anfang 2018 auch auf Italienisch, mit dem Ziel, den Austausch über europäische soziale Praktiken zu fördern. Mit IR Notes geben wir Ihnen ein Werkzeug an die Hand, mit dem Sie das soziale Europa konkret erfahren können. Denn es sind seine Akteure auf allen Ebenen, die dieses Vorhaben umsetzen.
Wer sind wir? IR Notes wird von einem Expertenteam für Arbeitsbeziehungen in den EU-Mitgliedstaaten erstellt. Koordiniert wird das Team von Frédéric Turlan, Jurist mit Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht und fast 20 Jahren Erfahrung im Bereich Sozialrecht und Arbeitsbeziehungen in Europa. Er analysiert die wichtigsten Informationen und bereitet sie gleichzeitig für eine breite Leserschaft verständlich auf. Der Newsletter wird von professionellen Übersetzern übersetzt: BENAVIDES Fachübersetzungen (Englisch, Deutsch), CIT (Spanisch) und Rosanna Gasbarro (Italienisch).
Sind wir unabhängig? IR Notes wird von IR Share herausgegeben, einer unabhängigen privaten Gesellschaft, die keinerlei Verbindungen zu Arbeitgeberorganisationen oder Gewerkschaften hat, weder zu Parteien oder Denkfabriken noch zu Unternehmen, die ein Interesse daran hätten, den Leserinnen oder Lesern von IR Notes Waren oder Dienstleistungen anzubieten. IR Notes wird ausschließlich über die Abonnements finanziert. Diese Unabhängigkeit garantiert unvoreingenommene Informationen, deren alleiniges Ziel es ist, den sozialen Dialog und die soziale Innovation zu fördern.
Wie können Sie an IR Notes mitwirken? Mit einem Abonnement von IR Notes kaufen Sie mehr als einen Newsletter. Mit IR Notes möchten wir den Gedankenaustausch von Personen fördern, die sich für die europäischen sozialen Praktiken interessieren – über alle politischen, gewerkschaftlichen oder sprachlichen Grenzen hinweg. Jedes Sammelabonnement enthält alle Sprachen. Ihr Abonnement ermöglicht es uns, ein soziales Beobachtungsinstrument zu einem angemessenen Preis für alle anzubieten. Gleichzeitig unterstützen Sie die Aufnahme neuer Sprachversionen. IR Notes ist ein partizipatives Werkzeug, zu dem Sie als Leserin oder Leser beitragen können, indem Sie Informationen an die Redaktion senden (frederic.t@irshare.eu) oder Dokumente wie Vereinbarungen etc. auf die Website von IR Share stellen.
Welche Zukunftspläne gibt es für IR Notes? Wir möchten den Newsletter auch gerne in den osteuropäischen Sprachen anbieten. Doch jede Sprache bedeutet eine zusätzliche Übersetzung und aufgrund des geforderten hohen Qualitätsanspruchs somit auch hohe Kosten. Zudem würden wir gerne mehr Interviews anbieten. Wir streben auch andere Formen der Präsentation an – anhand von Videos oder der Erstellung einer Zeitschrift. Ihre Meinung interessiert uns, und wir freuen uns über Ihre Vorschläge und Anregungen (frederic.t@irshare.eu).
Wie wird IR Notes verkauft? IR Notes gibt es nur im Abonnement – entweder einzeln über die Website IR Share oder im Rahmen eines Sammelabonnements, das beispielsweise von einer Unternehmensleitung oder einem Euro-Betriebsrat für seine Mitglieder abgeschlossen wird.
Wie gelangen Sie an die Quellen, die in IR Notes genannt sind? Über die Hypertext-Links gelangen Sie zu den Dokumenten, die in den Artikeln zitiert werden. Über diese Links kommen Sie entweder auf das Ausgangsdokument oder auf die Website von IR Share, in deren Datenbank das Dokument eingestellt wurde. Soweit vorhanden können Sie das Dokument in der gewünschten Sprache lesen und standardmäßig auf Englisch.
Wie öffne ich ein Dokument auf der Website von IR Share? Um ein Dokument auf der Webseite von IR Share aufzurufen, müssen Sie sich zunächst auf der Website von IR Share anmelden und ein kostenloses Konto anlegen. Dann können Sie alle Dokumente herunterladen. Einige davon sind den Abonnenten von IR Notes vorbehalten.
Wie kann ich IR Notes unterstützen? Liebe Leserin, lieber Leser, Sie sind unsere Marketingabteilung! Wenn Ihnen IR Notes gefällt, teilen Sie dies in den sozialen Netzwerken mit! Gerne kontaktieren wir auf Ihren Hinweis hin auch Personen, die an einem Abonnement von IR Notes interessiert sein könnten. Denn unsere Unabhängigkeit und weitere Entwicklung hängt auch von Ihnen ab. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
Wie schützen wir Ihre personenbezogenen Daten? Seit Inkrafttreten der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie sicherlich eine ganze Flut von Nachrichten über den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten erhalten! Wir nehmen diese 100. Ausgabe zum Anlass, Ihnen zu erläutern, wie IR Share Ihre personenbezogenen Daten sammelt und verarbeitet.
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Hinweis Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten
IR Share respektiert das Recht auf Achtung des Privatlebens und stellt die Vertraulichkeit Ihrer personenbezogenen Daten sicher. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns mitteilen, bleiben unter der Kontrolle von IR Share. Wir leiten Ihre Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, wir sind in bestimmten Fällen gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn eine Unternehmensleitung ein Abonnement für einen Euro-Betriebsrat bestellt, geben wir keinerlei Informationen über Ihre Verbindungen zu IR Notes oder eine sonstige Nutzung des Newsletters oder der Website von IR Share weiter.
Wir sammeln personenbezogene Daten insbesondere dann, wenn Sie sich auf der Internetseite von IR Share anmelden oder wenn Sie IR Notes abonnieren, entweder direkt oder indirekt über die Geschäftsführung Ihres Unternehmens, Ihre Gewerkschaft oder Ihren Europäischen Betriebsrat. Mithilfe der von uns gesammelten und verarbeiteten Daten können wir Ihnen den IR Notes-Newsletter im Rahmen eines Abonnements zusenden oder Ihnen den Zugang zur Datenbank der IR Share-Website ermöglichen. In diesen Fällen gehen wir davon aus, dass Sie mit der Übermittlung dieser personenbezogenen Daten einverstanden sind und dass Sie Ihr Einverständnis zum Abonnement der IR Notes gegeben haben. Sie können sich aus dem Verteiler der IR Notes austragen, indem Sie auf den dafür vorgesehenen Link am Ende des Newsletters klicken.
Wir ergreifen die geeigneten und erforderlichen Maßnahmen um sicherzustellen, dass Ihre Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung über einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und durch ein sicheres Verfahren verarbeitet werden. Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten ändern oder wenn Sie feststellen, dass Ihre bei uns gespeicherten Daten nicht korrekt sind, oder wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen wollen, können Sie uns kontaktieren über frederic.t@irshare.eu. Die Website von IR Share verwendet Cookies, mit denen die Identifikationsdaten auf Ihrem Rechner (oder einem anderen Gerät) gespeichert und schnell wiederhergestellt werden können, um Informationen zu liefern, die zur Verbesserung der Servicequalität genutzt werden können.
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IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound). |
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In den Schlagzeilen
Mehr Familienurlaub, allerdings nicht immer mit angemessener Vergütung
Auf der Tagung des Rats (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 21. und 22. Juni einigten sich die Arbeitsminister auf drei Vorschläge zu Richtlinien im sozialen Bereich: die Überarbeitung der Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (vgl. Pressemitteilung des Rats), eine neue Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (vgl. Pressemitteilung des Rats) sowie eine Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen (vgl. Pressemitteilung des Rats). Sobald das Europäische Parlament zu diesen Vorschlägen Stellung genommen hat, werden die beiden Institutionen mit der Kommission die Verhandlungen aufnehmen, um diese drei Richtlinien in erster Lesung anzunehmen, bevor das Mandat des Parlaments mit den Europawahlen im Juni 2019 endet. Ein Kompromiss wird nicht einfach sein zwischen dem Parlament, das die von der Kommission vorgestellten Richtlinienvorschläge verbessern will, und dem Rat, der diese Ziele soeben heruntergeschraubt hat. Der Vorschlag einer Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben (vgl. IR Notes 75) sieht für Väter einen Anspruch auf mindestens zehn Arbeitstage Urlaub vor, für Arbeitnehmer zur Pflege kranker Familienangehörigen einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub im Jahr sowie einen Elternurlaub, wovon eineinhalb Monate vergütet werden müssen. Zu großzügig befand der Rat, der es den Mitgliedstaaten überlassen will, die Länge des Pflegeurlaubs und die Vergütung der jeweiligen Urlaube festzulegen. Die Richtlinie über „transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union“ (vgl. IR Notes 89) sieht vor, dass Arbeitgeber die Arbeitnehmer über die Bedingungen des Arbeitsvertrags oder Beschäftigungsverhältnisses am ersten Arbeitstag unterrichten müssen und nicht in den ersten zwei Monaten, wie es die aktuelle Richtlinie 91/533 vorschreibt. Ferner dehnt die Richtlinie diese Verpflichtung auf alle Arbeitnehmer im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs aus. Der Rat hat die in der Richtlinie angestrebten Ziele über den Zeitpunkt zurückgeschraubt, an dem die Arbeitnehmer zu informieren sind: einige wesentliche Angaben sollen demnach innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden und nicht bereits am ersten Tag. Andere einschlägige Informationen, die als weniger wichtig erachtet werden, sollen spätestens einen Monat nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Der Vorschlag scheint die vom Gerichtshof gewählte Definition eines Arbeitnehmers nicht mehr zu beinhalten. Stattdessen greift er auf die nationale Definition für Arbeitnehmer zurück, die „nach den Rechtsvorschriften, Tarifverträgen oder Gepflogenheiten in dem jeweiligen Mitgliedstaat einen Arbeitsvertrag haben oder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen“. Indem sie die beiden Richtlinienvorschläge teilweise aushöhlen, bestätigen die europäischen Arbeitsminister indirekt die Anfälligkeit der europäischen Säule sozialer Rechte (vgl. IR Notes 74, In den Schlagzeilen), deren Umsetzung allein auf dem guten Willen der Mitgliedstaaten beruht - mit anderen Worten auf Sand gebaut ist.
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1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen
Reaktionen auf die Standpunkte des Rats zu den beiden Sozialrichtlinien (vgl. In den Schlagzeilen): Mehrere europäische Abgeordnete bedauern die Standpunkte des Rats. „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber es ist schade, dass die grundlegendste Frage, nämlich für wen die Rechte und Pflichten in dieser Richtlinie gelten, den Mitgliedstaaten überlassen wird“, sagt Agnes Jongerius, EU-Abgeordnete und Koordinatorin der S&D Fraktion für den Ausschuss Beschäftigung und soziale Angelegenheiten. Ebenso bedauert sie, dass die Vergütung des Eltern- oder Pflegeurlaubs im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt. Der Union wird damit die Möglichkeit einer einheitlichen Bestimmung genommen (siehe Pressemitteilung). Als „sehr enttäuschend“ bezeichnet die Abgeordnete Elisabeth Morin-Chartier (EVP) den Standpunkt des Rats und hofft, dass der vom Parlament angenommene Text „besser“ sein wird. Selbst die Europäische Kommission konnte ihre Enttäuschung nicht verbergen. Marianne Thyssen, die zuständige europäische Kommissarin, gibt zu, sich in Bezug auf die Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen „für einen ehrgeizigeren Ansatz ausgesprochen" zu haben (vgl. Pressemitteilung). Bei der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hofft sie, mit dem Parlament letztendlich „eine echte Wende für viele Paare und Familien herbei[zu]führen, die sich täglich der Herausforderung stellen, Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren.“ „Die Verabschiedung eines allgemeinen Ansatzes für zwei Richtlinien ist ein gutes Zeichen“, so der Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes, wobei auch er eine gewisse Verwässerung der Inhalte bedauert (vgl. Pressemitteilung). Ein Standpunkt, den der europäische Arbeitgeberverband BusinessEurope nicht teilt. Vielmehr begrüßt er die „realistischere" Option, die Fragen zur Vergütung des Urlaubs und der Definition des Arbeitnehmerstatus den Mitgliedstaaten zu überlassen (vgl. Pressemitteilung).
- Brexit: Angesichts der schleppenden Verhandlungen zum Brexit, die Großbritannien ab März 2019 zu einem Drittstaat für die EU machen, wächst die Besorgnis der Sozialpartner zusehends. Der europäische Metallarbeitgeberverband CEEMET verlangt in einer Pressemitteilung eine Verlängerung der Übergangsphase. Die europäischen und britischen Sozialpartner ihrerseits haben zum ersten Mal in ihrer Geschichte eine gemeinsame Erklärung verfasst und die Brexit-Verhandlungsführer aufgefordert, sich bei der Suche nach praktischen Lösungen mit ihnen abzustimmen (siehe Pressemitteilungen von BusinessEurope und EGB).
- Kampf gegen Diskriminierung: Die Europäische Kommission veröffentlichte am 22. Juni eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung, um die unabhängigen Einrichtungen zu stärken, die in jedem Staat im Zuge der Anwendung der Richtlinien zur Gleichstellung und gegen Diskriminierung eingerichtet worden sind (vgl. Pressemitteilung).
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Sektoraler sozialer Dialog
- Metallindustrie: Die europäischen Sozialpartner im Metallsektor (IndustriAll Europe und CEEMET) unterzeichneten am 27. Juni eine Verpflichtung zur Ausbildung und schlossen sich somit der Europäischen Ausbildungsallianz an (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll und CEEMET).
- Seeverkehr: Die Sozialpartner im Seeverkehr (ESCA und ETF) beschlossen am 26. Juni zusammenzuarbeiten, um den Anteil der erwerbstätigen Frauen in ihrem Sektor zu erhöhen (sie machen nur 2 % der Beschäftigten aus) (vgl. Pressemitteilung der ETF).
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Rechtsprechung
Abfindung bei Ablehnung einer Arbeitsvertragsänderung muss garantiert sein: Einer spanischen Arbeitnehmerin wurde aus wirtschaftlichen Gründen ein anderer Arbeitsplatz in 450 km Entfernung ihres Wohnsitzes angeboten. Sie lehnte die Versetzung ab und entschied sich gemäß Artikel 40 des Arbeitnehmerstatuts für die Beendigung ihres Arbeitsvertrags. Ihr Arbeitgeber akzeptierte diese Entscheidung. Letzterer hätte ihr eine Abfindung von über 7.000 Euro zahlen müssen. Nach einer ersten Teilzahlung wurde ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet. Daraufhin wurde der Antrag zur Auszahlung des Restbetrags an die Lohnausfallkasse gestellt. Diese lehnte den Anspruch mit der Begründung ab, dass Entschädigungen wegen der Kündigung eines Arbeitsvertrags auf Antrag des Arbeitnehmers nicht garantiert werden. Der Gerichtshof urteilte, dass Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2008/94 vom 22. Oktober 2008 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers „dahin auszulegen ist, dass in einem Fall, in dem nach der betreffenden nationalen Regelung bestimmte, bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags sowie bei der Entlassung aus objektiven Gründen geschuldete gesetzliche Entschädigungen […] unter den Begriff „Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ im Sinne dieser Vorschrift fallen, auch gesetzliche Entschädigungen unter diesen Begriff fallen müssen, die bei der vom Arbeitnehmer gewollten Beendigung des Arbeitsvertrags wegen der Verlegung des Arbeitsorts durch den Arbeitgeber, die einen Wohnsitzwechsel des Arbeitnehmers erforderlich macht, geschuldet werden“ (vgl. EuGH, 28. Juni 2018, Rs C-56/17, Checa Honrado).
- Geschlechtsumwandlung und Ruhestandsrente: Der Gerichtshof hat ein Urteil erlassen (EuGH, 26. Juni 2018, Rs C-451/16), in dem er präzisiert, dass eine Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hat, nicht gezwungen werden kann, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Rentenalter in Anspruch nehmen möchte (vgl. Pressemitteilung).
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2. Mitgliedstaaten
Belgien
Vorbeugung von Burnout: Der Ministerrat billigte am 15. Juni einen Gesetzentwurf zur Unterstützung von Vorhaben zur primären Vorbeugung von Burnout am Arbeitsplatz (vgl. Pressemitteilung), die in der branchenübergreifenden Vereinbarung 2017-2018 vorgesehen sind. Ein Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft oder einer Branche kann somit den Antrag auf einen Zuschuss für Pilotprojekte stellen, die einen integrierten und multidisziplinären Ansatz zur Primärvorbeugung von psychosozialen Risiken und insbesondere von Burnout verfolgen (vgl. Pressemitteilung).
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Luxemburg
- Neue Tarifverträge im Finanzsektor: Die drei Gewerkschaften ALEBA, OGBL, LCGB und die Arbeitgeberorganisation ACA unterzeichneten am 28. Mai den neuen Tarifvertrag für Versicherungsunternehmen 2018-2020 (vgl. Pressemitteilung). Zuvor hatten die Sozialpartner des Bankensektors – dieselben Gewerkschaften und der Arbeitgeberverband ABBL – am 9. Mai eine Grundsatzvereinbarung zur Verlängerung des Tarifvertrags im Bankensektors erzielt (vgl. Pressemitteilung von ABBL und Pressemitteilung von ALEBA).
> Weitere Neuigkeiten: Ab sofort veröffentlichen wir auf der Website IR Share den monatlichen Flash Report, den das European Centre of Expertise auf der Grundlage der Länderberichte seines Expertennetzwerks für die Europäische Kommission erstellt. Das Dokument gibt Auskunft über die aktuellsten Entwicklungen des Arbeitsrechts und der Rechtsprechung in den einzelnen Mitgliedstaaten.
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2. Unternehmen
Europäische Betriebsräte
ArcelorMittal: Im laufenden Unterrichtungs- und Anhörungsverfahren zur Übernahme des italienischen Stahlkonzerns Ilva durch ArcelorMittal hat der EBR von ArcelorMittal am 29. Juni eine erste Stellungnahme abgegeben, in der er den Kauf zunächst ablehnt. Er könnte sich dafür aussprechen, wenn die Geschäftsleitung 1. „Garantien zur Zukunft der Werke und Beschäftigten vorschlägt, die den Konzern verlassen müssen und für die, die im Konzern verbleiben“; 2. vertraglich „eine gute Integration von Ilva und dessen Beschäftigten in den Konzern“ sicherstellt; und 3. „einen sozialen Dialog wiederaufnimmt, der hochwertige und transparente Informationen liefert und den EBR-Vertretern den dazu erforderlichen Rahmen garantiert. Dieses Ziel muss abgesichert sein.“ „Unter diesen Bedingungen können wir diesen Prozess unterstützen“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Gewiss gilt die Kritik der Unternehmensleitung, doch die Spitzen richten sich direkt gegen die Europäische Kommission, der „Verleugnung der sozialen Demokratie und Missachtung der europäischen Instanzen von ArcelorMittal“ vorgeworfen wird.
- Korian: Das Besondere Verhandlungsgremium zur Einrichtung eines EBR im französischen Konzern Korian (49.000 Beschäftigte), einem führenden Unternehmen für Altenpflegeheime, nahm anlässlich seiner ersten Tagung am 25. und 26. Juni an einer Schulung des Europäischen Gewerkschaftsinstituts teil (vgl. Pressemitteilung).
- Siemens: Die Jahrestagung des Euro-Betriebsrats von Siemens fand am 23. und 24. Mai in Bratislava (Slowakei) statt. Ein Hauptthema war die anstehende Fusion der Siemenssparte Mobility mit Alstom. Die Mitglieder des EBR von Siemens erörterten die Möglichkeit, bestimmte Unterrichtungs- und Anhörungsrechte an Unterausschüsse des EBR zu delegieren, beispielsweise in Bezug auf den Transportbereich. Die drei Vertreter des europäischen Alstom-Betriebsrats, die zu dieser Tagung eingeladen waren, forderten mit einhelliger Unterstützung ihrer EBR-Kollegen von Siemens eine Arbeitsplatzgarantie für alle europäischen Beschäftigten, wie sie den deutschen und französischen Beschäftigten bereits vertraglich zugesichert wurde (siehe Protokoll).
- Tata Steel: Die Mitglieder des EBR des indischen Stahlproduzenten Tata Steel erklärten am 11. Juni, dass sie „immer noch nicht überzeugt“ seien, dass die geplante Fusion „mit Thyssenkrupp im besten Interesse der Betriebe von Tata Steel Europe und seiner Beschäftigten ist, die wir vertreten“ (vgl. Meldung der Nachrichtenagentur Reuters).
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Europäische Gesellschaft
- Evotec: Der deutsche Forschungsdienstleister in der Pharmaindustrie Evotec wird ein Besonderes Verhandlungsgremium einrichten, um eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE) auszuhandeln.
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Gewerkschaften
- Caterpillar: Die Tagung des von IndustriAll Global Union eingerichteten globalen Gewerkschaftsnetzwerks fand am 25. und 26. Juni in Sagamihara (Japan) statt, an einem Standort, der Ende Juli stillgelegt wird (vgl. Pressemitteilung).
- Coca-Cola: Die von der europäischen Gewerkschaftsföderation EFFAT für die Werke von Coca-Cola in Europa eingerichtete Koordinierungsgruppe tagte am 19. Juni in Hamburg. Es ging um den aktuellen Stand des laufenden Umstrukturierungsprozesses und der Verhandlungen in Bezug auf den EBR von Coca-Cola European Partners sowie um die Ergebnisse einer von EFFAT erstellten Vergleichsstudie, in der die verschiedenen Tarifverträge analysiert wurden, die für die Werke des Unternehmens in der EU gelten (vgl. Pressemitteilung).
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4. Studien und Berichte
Evaluierung digitaler Plattform-Beschäftigung: Am 27. Juni veröffentlichte die Europäische Kommission einen Bericht über Plattform-Beschäftigte in der EU, der auf einer Umfrage beruht, an der 32.000 Personen in 14 Mitgliedstaaten teilnahmen. Demzufolge hat jeder zehnte Erwachsene mindestens 1-mal eine Online-Plattform zur Erbringung einer Dienstleistung benutzt. Während eine solche Plattform für die Mehrheit eine sporadische Quelle für Nebeneinkünfte ist, arbeiten 2 % der erwachsenen Bevölkerung mehr als 20 Stunden pro Woche oder verdienen mehr als die Hälfte ihrer Einnahmen über diese Online-Arbeitsplattformen. Von den an der Erhebung beteiligten Ländern führt Großbritannien die Liste an, hier arbeiten 4,3 % mehrheitlich über digitale Plattformen, gefolgt von den Niederlanden (2,9 %) und Deutschland (2,5 %). Finnland (0,6%), Rumänien (0,8%) und die Slowakei (0,9%) stehen am anderen Ende der Skala.
- Auswirkungen der Fahrzeugelektrifizierung auf die Beschäftigung: Die IG Metall und die größten Hersteller und Zulieferer der Automobilindustrie hatten das Fraunhofer Institut (vgl. Pressemitteilung) mit einer Studie zu den Auswirkungen der Elektromobilität auf die Beschäftigung in der Antriebsstrangherstellung beauftragt (vgl. Pressemitteilung von IndustriAll Europe). In dieser Studie werden drei Szenarien zur Auswirkung der weiteren Dekarbonisierung der Automobilindustrie auf die Beschäftigung entwickelt. Wenn diese Zahlen auf die europäische Ebene übertragen werden, „besteht in Szenario 1, das mehr oder weniger den derzeitigen Vorschlägen der Kommission entspricht, die Gefahr, dass 67.000 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren“, so IndustriAll. In den beiden anderen Szenarien sind 108.000 bzw. 210.000 Arbeitsplätze gefährdet.
- Entsenderichtlinie kehrt dem Wettbewerb mit Niedriglöhnen den Rücken: Diese neue Richtlinie markiert „eine grundlegende Änderung gegenüber dem vorigen Ansatz“, betont das Europäische Gewerkschaftsinstitut in einem Kurzdossier zur Annahme der Entsenderichtlinie. „Der Weg bis zur Einigung war komplex, aber das Ergebnis ist beeindruckend“, so die Autoren, für die die Richtlinie „die Regeln radikal ändert“, da sie einem Wettbewerb mit Löhnen innerhalb der EU ein Ende setzt. Die wichtigsten Maßnahmen sind gleicher Lohn und die wahlweise Anwendung nicht allgemeinverbindlicher Tarifverträge.
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