IR Notes 214 — 21 septembre 2023
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  Eine Frage an …
Christophe Teissier, Projektleiter beim Verband ASTREES

Am 13. September haben Sie mit Unterstützung des Amts für Arbeits-bedingungen in Portugal eine spezifische Arbeitsgruppe im Rahmen des Projekts Eurodetachement (*) organisiert, die sich mit der Problematik der Arbeitnehmerentsendung aus verschiedenen Ländern auseinandersetzte. Was waren die wichtigsten Punkte?
Bei dieser Gelegenheit kamen mehrere am Projekt beteiligte Länder und Akteure zusammen: Die Arbeitsaufsichtsbehörden aus Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Norwegen, Portugal, Rumänien, Slowenien und Spanien als Vertreter der öffentlichen Verwaltungen, EFBH und FIEC für die europäischen Sozialpartner und Arbeit und Leben sowie PICUM als Vertreter der NROs. Diese Akteure konnten ihre Ergebnisse, Problembereiche und Praktiken anhand konkret erlebter Situationen austauschen. Sie haben auch von Beiträgen Dritter profitiert, insbesondere durch die Diskussion einer neueren Studie der europäischen Sozialpartner im Baugewerbe zu diesem Thema (Projekt FELM). Aus diesem fruchtbaren Austausch lassen sich eine Reihe erster Erkenntnisse ziehen: die - im Vergleich zu Beschäftigten in der EU - größere Vulnerabilität der Beschäftigten aus Drittstaaten, die in den Entsendeprozess geraten; die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mehrerer Akteure, einerseits zwischen den unterschiedlichen Behörden (Polizei, Arbeitsaufsichts- und Sozialversicherungsbehörden), andererseits zwischen Behörden, Sozialpartnern und NROs, die über die Ressourcen verfügen, Wanderarbeitnehmer zu unterstützen, um eine größtmögliche Ausgewogenheit zwischen der Regulierung der Migration und dem Schutz der Menschen zu erreichen. Die Schlussfolgerungen dieser Schwerpunktgruppe werden Anfang Dezember in einem erweiterten Kreis aus den am Projekt beteiligten Ländern und Akteuren geteilt und diskutiert. Letztendlich geht es darum, den Akteuren konkrete Orientierungspunkte zu dieser Problematik an die Hand zu geben.


(*) Das seit 2010 von INTEFP und ASTREES koordinierte und von der Europäischen Kommission finanzierte Projekt Eurodetachement zielt darauf ab, die Entwicklung wirksamer länderübergreifender Zusammenarbeit zum Schutz der Beschäftigten zu unterstützen.

 
  Agenda

 


21. und 22. September
Santiago de Compostela

Hochrangige Tagung über die Zukunft der Arbeit und des sozialen Dialogs - ausgerichtet von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.


25. September
Brüssel
Abschlusskonferenz des Projekts DIGIQU@LPUB mit dem Titel „Digitalisierung, Qualität der Beschäftigung und des sozialen Dialogs im öffentlichen Dienst in Europa“ (Programm und Anmeldung)


26. und 27. September
Toledo

Konferenz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, organisiert von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.


9. Oktober
Luxembourg
Tagung des Rats für „Beschäftigung und Sozialpolitik“.


12. Oktober
Paris
Diskussionsabend zum Sozialrecht in der EU, in Zusammenarbeit mit der Université Paris 1 und dem französischen Verband für Arbeitsrecht und soziale Sicherheit AFDT. Link zur Anmeldung.


16. und 17. Oktober
Bobigny (Frankreich)
Symposium zum 20-jährigen Jubiläum des Projekts Giscop93 mit dem Thema „Arbeit im Spiegel arbeitsbedingter Krebserkrankungen - eine Priorität im Kampf gegen soziale Ungleichheit bei der Gesundheit“ (Anmeldung).


19. und 20. Oktober
Brüssel
Internationale Konferenz, ausgerichtet von der Université Libre de Bruxelles mit dem Thema „Welche Zukunft hat das Regelwerk und die Politik zur Prävention psychosozialer Risiken in der EU?“, mit Marian Shaapman und Aude Cefaliello (ETUI), Agnes Parent-Thirion (Eurofound), Loïc Lerouge (CIECST) sowie Vertretern der europäischen Institutionen und Sozialpartner. Link zum Anmeldeformular.


19. und 20. Oktober
Barcelona

Veranstaltung zu aktiven Arbeitsmarktpolitiken und Kompetenzen, ausgerichtet von der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.


13. und 14. November
San Sebastian
Kongress zur Sozialwirtschaft
im Rahmen der spanischen EU-Ratspräsidentschaft.


16. und 17. November
Brüssel
Zweites European Employment & Social Rights Forum zum Thema Künstliche Intelligenz und ihre Auswirkung auf die Arbeitswelt.


27. und 28. November
Brüssel
Tagung des Rats für „Beschäftigung und Sozialpolitik“.

 
  Über uns

 


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In den Schlagzeilen
Kommission lüftet den Schleier über künftigen Nachhaltigkeitsberichten

Nach Annahme der Richtlinie 2022/2464 vom 14. Dezember 2022 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und IR Notes 196) hat die Europäische Kommission am 31. Juli europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung  (Environmental and Social Reporting Standards – ESRS) in Form einer Delegierten Verordnung veröffentlicht, die durch zwei Anlagen ergänzt wird (Anlage 1 mit einer Zusammenfassung des Berichts und Erläuterungen zum Ausfüllen jedes einzelnen Punktes und Anlage 2 mit Definitionen). Diese Texte müssen noch von Rat und Parlament angenommen (oder zumindest nicht abgelehnt) werden. Danach treten sie nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft (s. Fragen und Antworten). Diese gemeinsamen Standards müssen von den rund 50.000 Unternehmen angewendet werden, die verpflichtet sind, bestimmte Nachhaltigkeitsinformationen zu veröffentlichen - für die größten Unternehmen gilt dies ab 2025. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen in der gesamten EU vergleichbare und zuverlässige Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Im Bericht werden 12 verbindliche Standards festgelegt, sogenannte ESRS, mit denen die Auswirkungen von Unternehmen und Nachhaltigkeitsaspekte bewertet werden können. Die Berichte müssen dem von der Richtlinie eingeführten Grundsatz der „doppelten Wesentlichkeit“ entsprechen: Es geht darum, „die Art und Weise zu bewerten, in der äußere Ereignisse die finanzielle Leistungsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen, aber auch die Auswirkungen von Unternehmen auf ihr wirtschaftliches, soziales und natürliches Umfeld sichtbar zu machen und zu quantifizieren“, sagt Soziologin Dominque Méda (s. französische Tageszeitung Le Monde, 9.09.23). Zwei ESRS beziehen sich direkt auf Beschäftigte (Arbeitnehmer und Selbständige) der Unternehmen und ihre Wertschöpfungskette: ESRS S1 Own workforce und ESRS S2 Workers in the value chain. Es ist anzumerken, dass das Dokument der Kommission hinter der vom Parlament verabschiedeten Richtlinie zurückbleibt. So haben die Unternehmen für eine Reihe von Sozialindikatoren (Schulungen und Entwicklung von Kompetenzen, Zahl der Tage, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten ausfallen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben etc.) ein zusätzliches Jahr, um sie in ihren Bericht aufzunehmen. Ebenfalls müssen die Unternehmen im ersten Jahr nicht die Zahl der tariflich abgedeckten Beschäftigten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums angeben.


1. Europäische Union
Vorhaben

Gefährdung durch Blei und Diisocyanate: : Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hat am 7. September mit großer Mehrheit seinen Berichtsentwurf für den Richtlinienvorschlag über den Gesundheitsschutz von Beschäftigten durch Verringerung der berufsbedingten Gefährdung durch Blei und Diisocyanate angenommen (s. Pressemitteilung und IR Notes 202). Die Verhandlungen mit dem Rat, der seinen Standpunkt im Juni festgelegt hat, können beginnen, sobald das Parlament den Bericht im Plenum angenommen hat. Bislang gibt es für Diisocyanate noch keine Grenzwerte. Die Abgeordneten akzeptieren die von der Kommission festgelegten Belastungsgrenzwerte, fordern sie aber eine Überprüfung dieser Grenzwerte bis 2029 in die Wege zu leiten. In Bezug auf Blei hat die Kommission die derzeit geltenden Grenzwerte herabgesetzt, doch den Abgeordneten zufolge sind sie für Arbeitnehmerinnen im gebärfähigen Alter immer noch zu hoch. Sie schlagen vor, diese Werte alle fünf Jahre zu überprüfen und fordern verbindliche Vorschriften zum besseren Schutz von Frauen, insbesondere von Schwangeren. Im Berichtsentwurf enthalten ist auch die Einführung einer Gesundheitsüberwachung für alle Beschäftigten, die Blei und seinen anorganischen Verbindungen ausgesetzt sind. Für Beschäftigte, die einen Blutbleispiegel aufweisen, der erheblich über den neuen Grenzwerten liegt, müssen Maßnahmen ergriffen werden um sicherzustellen, dass die Bleiwerte in ihrem Blut abnehmen, z. B. indem diesen Beschäftigten andere Aufgaben zugewiesen werden. Die Abgeordneten fordern die Kommission ferner auf, neue Vorschriften für Grenzwerte für Stoffe wie Lithium, Cobalt und Benzol vorzuschlagen (s. Carcinogens directive revision).  Der Berichterstatter, der dänische Abgeordnete Nikolaj Villumsen (Die Linke) freut sich über einen „Sieg im Kampf gegen neue Stoffe“.


> Reaktionen: Der Arbeitgeber der Metallindustrie im CEEMET zeigen sich besorgt über die Einführung eines Belastungsgrenzwerts von 0,03 mg/m3, der über das hinausgeht, was von der Arbeitgeberdelegation im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der Europäischen Kommission vereinbart worden war. Der Dachverband bedauert, dass die Abgeordneten für die neuen Blei-Grenzwerte keine Übergangszeit vorgesehen haben, „was sich auf die Beschäftigung in unserer Branche auswirken könnte“ (s. Beitrag auf LinkedIn).


Aktuelle soziale Themen

Rede zur Lage der Union : Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 13. September ihre letzte Rede zur Lage der Union gehalten, da ihre Amtszeit nach der Europawahl im Juni 2024 endet. Sie begrüßte die von der Kommission geleistete Arbeit im sozialen Bereich mit der Annahme der Richtlinien über Frauen in Aufsichtsräten und zur Lohntransparenz sowie zum historischen Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention. Sie hob hervor, dass „der Arbeits- und Fachkräftemangel Rekordstände erreicht‟ hat, sodass „statt Millionen von Menschen, die einen Arbeitsplatz suchen, suchen jetzt Millionen von Arbeitsplätzen nach Menschen‟. Dabei waren nach Angaben von Eurostat im Juli 2023 immer noch fast 13 Millionen Menschen arbeitsuchend. Ein Lösungsansatz wäre es, Eltern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern, indem das Betreuungsangebot für Kinder verbessert wird, oder auch „die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte“ zu fördern. Sie lobte ferner den europäischen sozialen Dialog, der auf Initiative von Jacques Delors vor fast vierzig Jahren auf Schloss Val-Duchesse bei Brüssel ins Leben gerufen wurde, (s. European social dialogue) und kündigte am selben Ort einen Gipfel des sozialen Dialogs im ersten Halbjahr 2024 mit der belgischen Präsidentschaft an. In einer Absichtserklärung zur Rede kündigte von der Leyen schließlich „Folgemaßnahmen“ zum Gipfel von Val-Duchesse und eine „Initiative mit Bestimmungen zum Europäischen Betriebsrat“ an.


> Reaktionen: Die Gewerkschaften bedauerten insgesamt, dass die Situation der Bürger, insbesondere die von Beschäftigten, nicht erwähnt wurde, die aufgrund der Inflation Mühe haben, über die Runden zu kommen (s. Mitteilungen des EGB, des spanischen Verbands UGT sowie des dänischen Verbands FH). CEEMET von der Arbeitgeberseite bedauert die Anhäufung verbindlicher Standards für Unternehmen während der Amtszeit von Ursula von der Leyen, begrüßt aber die Bereitschaft der Präsidentin, die Kompetenzen der europäischen Beschäftigten zu verbessern.


Europäischer Sozialdialog

  • Telearbeit : Die europäischen Sozialpartner sind am 19. September nach zweitägigen Verhandlungen auseinandergegangen, ohne sich auf eine europäische Rahmenvereinbarung über Telearbeit und das Recht auf Nichterreichbarkeit einigen zu können. Ein weiteres Treffen zu diesen Punkt ihres Arbeitsprogramms ist nun für den 23. Oktober angesetzt.

2. Mitgliedstaaten
Deutschland

Stärkung der Tarifbindung : Arbeitsminister Hubertus Heil (foto, © Jana Legler),will bis Ende des Jahres ein Gesetz vorlegen, mit dem die Tarifbindung gestärkt und die ausgehandelten Löhne eingehalten werden sollen. Er beklagt, dass nicht einmal die Hälfte der deutschen Beschäftigten durch einen Tarifvertrag abgedeckt ist. Eine der wichtigsten Maßnahmen dieses Vorhabens besteht darin, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur noch tarifgebundene Unternehmen zu berücksichtigen (s. Rede).


Österreich

Verkürzung der Elternzeit : Zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hat der Sozialausschuss des Nationalrats am 13. September mit Unterstützung der Regierung beschlossen, dass zwei Monate der Elternzeit für jeden Elternteil nicht mehr übertragen werden können. Ziel ist eine gerechtere Aufteilung der Betreuungsaufgaben zwischen Mann und Frau. Für die Gewerkschaften bedeutet das eine Verkürzung der Elternzeit von 24 auf 22 Monate, wenn nur ein Elternteil sie in Anspruch nimmt, was eine Benachteiligung der Mütter wäre, die größtenteils die Elternzeit nehmen. Die Gewerkschaften halten dies für eine Verkürzung der Elternzeit: „Es schaut so aus, als ob die Regierung durch die Verkürzung der arbeitsrechtlichen Karenz den Fachkräftebedarf zu lösen versucht‟, beklagt ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann (s. Pressemitteilung).


Finnland

Reform des Arbeitsmarkts : Die Gewerkschaften mobilisieren gegen die Arbeitsmarktreform. SAK beanstandet die Einführung eines Karenztags, die Lockerung der Entlassungsbedingungen, den Wegfall der Begründung für befristete Arbeitsverträge von unter einem Jahr, die Kürzung der Arbeitslosenleistungen sowie die Einführung von Sanktionen gegen einzelne Beschäftigte, die an Streiks teilnehmen, die als illegale Aktionen gewertet werden (Geldbuße von 200 Euro) sowie die Erhöhung der Strafen für Gewerkschaften (s. Mitteilung).


Frankreich

Recht auf bezahlten Urlaub : Der Kassationshof hat in mehreren Urteilen befunden, dass die französischen Bestimmungen über bezahlten Urlaub vom EU-Recht abweichen. Gemäß der unmittelbaren Wirkung von Artikel 31 (2) der Charta der Grundrechte findet für den Einzelnen die Lösung Anwendung, die mit den EU-Rechtsvorschriften in Einklang steht. Somit haben künftig kranke oder verunglückte Beschäftigte Anspruch auf bezahlten Urlaub für die Zeit ihrer Abwesenheit, und im Fall eines Arbeitsunfalls ist die Berechnung des bezahlten Urlaubs nicht mehr auf das erste Jahr der Arbeitsunterbrechung beschränkt (Urteile s. Mitteilung und Merkblatt des Gerichts).


Luxemburg

  • Arbeitskräftemangel : Seit dem 1. September 2023 ist ein neues Gesetz zum Abbau des Fachkräftemangels in Kraft. Es enthält wesentliche Erleichterungen für die Einstellung von Beschäftigten aus Drittstaaten (s. Mitteilung).

Tschechien

Arbeitsrecht geändert : Das Abgeordnetenhaus hat am 12. September einen vom Arbeitsministerium vorgeschlagenen Änderungsantrag zum Arbeitsrecht gebilligt, der laut Ministerium „nach Gesprächen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgearbeitet wurde“ (s. Mitteilung). Mit diesem Änderungsantrag werden mehrere EU-Richtlinien umgesetzt und „positive Änderungen für schwangere Arbeitnehmerinnen, Eltern von Kindern bis zu 9 Jahren und Beschäftigte, die Familienmitglieder betreuen, [geschaffen], die bei ihrem Arbeitgeber Telearbeit beantragen können“, so Minister Marian Jurečka. Ferner werden die allgemeinen Vorschriften für Telearbeit festgelegt, die nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Beschäftigten möglich ist. Diese Änderungen geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, den Beschäftigten eine Pauschale für die gängigsten Ausgaben im Zusammenhang mit Telearbeit anzubieten, um etwa Energie-, Heiz- und Wasserkosten abzudecken. Der Betrag ist steuerlich absetzbar.


3. Drittstaaten
Großbritannien

Endometriose, Adipositas und Diabetes : Die Regierung wird sechs neue Forschungsprojekte finanzieren, um mögliche Hürden für den Zugang zum Arbeitsmarkt besser zu verstehen. Eins davon betrifft die Auswirkungen der Endometriose auf die Beteiligung und Entwicklung von Frauen am Arbeitsmarkt. Ziel ist es, Frauen, die an dieser Krankheit leiden, in ihrer Arbeitslaufbahn zu unterstützen. Rund jede zehnte Frau ist von Endometriose betroffen. Symptome wie chronische Schmerzen und Müdigkeit können tägliche Aktivitäten, Fruchtbarkeit sowie psychische Gesundheit beeinträchtigen und Arbeitsunterbrechungen erforderlich machen, um mit diesen Symptomen zurechtzukommen. Ein weiteres Projekt befasst sich damit, wie Programme zur Bekämpfung von Adipositas und Typ-2-Diabetes die Beteiligung am Arbeitsmarkt verbessern können (s. Mitteilung).


4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

Brexit : Zum ersten Mal hat das britische Berufungsgericht ein Urteil in Bezug auf das Schicksal von Eurobetriebsräten von Unternehmen gefällt, die ihren Hauptsitz im Vereinigten Königreich haben Urteil. Bei der Rechtssache ging es um die Luftfahrtgesellschaft EasyJet und ihren EBR, der ohne Vereinbarung nach den subsidiären Vorschriften des britischen EBR-Gesetzes (TICER) errichtet wurde, das die EU-Richtlinie umsetzt. Der EBR hat bei der Zentralen Schlichtungsstelle, dem Central Arbitration Committee (CAC) geklagt, weil er sein Recht auf Unterrichtung und Anhörung bei einer Umstrukturierung verletzt sah. Die Unternehmensleitung zweifelte die Zuständigkeit des CAC in dieser Sache an, da das TICER-Gesetz aufgrund des Brexits nicht mehr anwendbar sei. EasyJet zufolge unterliege der EBR deutschem Recht, da ihre deutsche Tochter zur Vertretung der Gesellschaft im EBR ernannt worden war. Das Berufungsgericht bestätigt, dass Eurobetriebsräte von Unternehmen mit Sitz im Vereinigten Königreich, die vor Ende der Übergangszeit des Brexits errichtet wurden, weiterhin in Funktion sind und dass bei Streitigkeiten das CAC zuständig ist. Das Unternehmen hat daher nun zwei verschiedene EBR, einen, der dem TICER-Gesetz nach britischem Recht unterliegt, und einen EBR nach deutschem Recht, auch wenn dies das Unternehmen vor praktische Probleme stellen dürfte.


> Vor kurzem bei IR Share online gestellt: die globale Rahmenvereinbarung von Aker, siehe IR Notes 213.


Soziale Verantwortung

Gemeinsame soziale Grundsicherung: : Die Veolia-Gruppe (213.000 Beschäftigte) kündigte den Start eines Programms an, das jedem Beschäftigten eine gemeinsame Grundsicherung gewährleistet. Im Rahmen dieses einseitig eingeführten Schutzes hat jeder Beschäftigte Anspruch auf einen mindestens 10-wöchigen Elternurlaub, einen mindestens einwöchigen Urlaub gemeinsamer Elternschaft, eine Kranken- und Todesfallversicherung (Todesfallleistung in Höhe von mindestens sechs Monaten Lohn), eine Unterstützung der Beschäftigten, die Angehörige pflegen, oder auch die Möglichkeit, einen bezahlten Tag im Jahr in einer Wohltätigkeits- oder Umweltschutzorganisation zu arbeiten (Pressemitteilung). „Dieses Vorhaben war vor rund einem Jahr im EBR angekündigt worden, doch das Gremium war an der Ausarbeitung dieses Programms nicht beteiligt“, sagt Michaëla Sofer-Ayadi, EBR-Vorsitzende (CFDT). „Auch wenn es nicht das Ergebnis des sozialen Dialogs ist, ist es natürlich eine gute Nachricht für die Beschäftigten, vor allem für diejenigen außerhalb der EU, die davon besonders profitieren.“

 


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