IR Notes 24 – 28 Januar 2015
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Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Francisco Gomez Abelleira, Sofia Lampousaki und Frédéric Turlan. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.


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  Interview
Jo Libeer, CEO der flämischen Arbeitgeberorganisation Voka

Die Voka ruft zur Reform des sozialen Dialogs in Belgien auf. In welche Richtung soll die Reform gehen?
Wir haben uns diese Frage auf unserem letzten Kongress gestellt. Denn Störungen in der Wirtschaft wirken sich auf das gesamte Wirtschaftsgefüge, die Beschäftigung und das Beschäftigungsprofil aus. Bei einem so rapiden Wandel der Wirtschaft, wie es heutzutage der Fall ist - kann man da noch ein Modell der sozialen Konzertierung aus den 1940er Jahren verwenden? Wir stellen nicht die soziale Konzertierung als solche in Frage, ganz im Gegenteil. Aber ist in einer stark flexiblen Wirtschaftswelt eine zentralisierte soziale Konzertierung noch sinnvoll, die zunächst auf sektorspezifischer, und dann erst auf unternehmensinterner Ebene erfolgt? Wir werden uns in diesem Jahr mit dieser Frage beschäftigen und Antworten vorlegen.


Welches Modell in Europa inspiriert Sie?
In Skandinavien geht die soziale Konzertierung von den Unternehmen aus.


Die von der belgischen Regierung angekündigten Sparmaßnahmen haben bei den Gewerkschaften massive Empörung ausgelöst …
Die Regierung hat zwei Probleme: die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der Haushalt.  Die öffentliche Verschuldung Belgiens liegt bei 107% des BIP, und Europa verlangt von uns, diese abzubauen. Normalerweise werden diese beiden Probleme nacheinander gelöst: Wenn man die öffentlichen Finanzen stärken will, müssen die Steuern erhöht werden. Wenn die Unternehmen wettbewerbsfähiger werden sollen, lässt man eine höhere Verschuldung der öffentlichen Haushalte zu. In einem Land, in dem die öffentlichen Ausgaben bereits 55% des BIP ausmachen, gibt es keine Alternative. Beide Probleme müssen in den kommenden fünf Jahren gleichzeitig angegangen werden. Uns ist klar, dass die Anstrengungen enorm sein werden.

 
  Agenda

3. Februar
Brüssel
Symposium zur Schuldenkrise, die Reform der EU und des Wohlfahrtsstaats


11. Februar
Brüssel
Abschlusskonferenz des europäischen Projekts Eurosofin über den Beitrag des sozialen Dialogs im Finanzsektor in Europa zur Antizipation des Wandels und Umstrukturierungen. Das Projekt wird unter der Leitung der Einheit Tarifverhandlung und Beschäftigungspolitik des Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) durchgeführt. Link zum Anmeldeformular.


12. Februar
Paris
Gepräche mit Ires (Entretiens de l'Ires) anlässlich der Erscheinung der Sonderausgabe der Chronique internationale de l’Ires: „Bildung, Gesundheit: Öffentlicher Dienst in Aufruhr“. Forscher und Gewerkschaftsmitglieder diskutieren an zwei Runden Tischen über Erfahrungen in Frankreich und anderen Ländern.


12. und 13. Februar
Paris
Die europäischen Sozialpartner im Zivilluftfahrtsektor veranstalten eine Konferenz, bei der das Ergebnis der auf Wunsch der Sozialpartner durchgeführten Studien der Universität Gent zu „atypischen Beschäftigungsverhältnissen bei Flugzeugbesatzungen“ vorgestellt wird.


24. Februar
Brüssel
Monatsforum des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur sozialen Verantwortung von Unternehmen und Gewerkschaften


26. Februar
Riga

Konferenz der lettischen EU-Ratspräsidentschaft über die Rolle der Gewerkschaften bei der Förderung des nachhaltigen Wachstums und der Schaffung von Arbeitsplätzen.


31. März
Riga
Forum der Sozialpartner über die Rolle des sozialen Dialogs zur Förderung des Wirtschaftswachstums und der Qualität der Arbeitsplätze, organisiert von den lettischen Sozialpartnern und der lettischen EU-Ratspräsidentschaft.

 

IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen und wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von monatlich 15,00 Euro zzgl. MwSt. (150 Euro pro Jahr) auf der IR Share-Website abonniert werden. IR Share ist ein unabhängiges und nicht parteigebundenes Privatunternehmen, das alle Akteure des sozialen Dialogs in Europa und darüber hinaus informieren und unterstützen will. IR Share stellt seit 2009 die Frankreich- und Luxemburg- Korrespondenten der Dubliner Stiftung (Eurofound) und seit 2014 auch für Bulgarien.

 

In den Schlagzeilen
Das griechische Volk stimmt für den Kurswechsel

Bei den Wahlen am 25. Januar in Griechenland ist Syriza, das Bündnis der radikalen Linken, eindeutig als Sieger hervorgegangen (36,4% der Stimmen), mit 10 Punkten vor der zweitplatzierten Partei, der neoliberalen Nea Dimokratia (27,81%), die seit 2012 die Regierungsgeschäfte führte. Dieser Sieg des Anti-Memorandum-Lagers, den Syriza und ihr Chef, der 40jährige Alexis Tsipras (ein Alter, das alleine schon ein Novum im griechischen politischen Establishment darstellt) davongetragen haben, ist zahlreichen Faktoren zuzuschreiben: Die Griechen sind der Sparpolitik, der Lohn- und Renteneinschnitte, der Steuererhöhungen, der Auflösung des Sozialstaates und der Explosion der Arbeitslosenzahlen überdrüssig. Das zweitbeste Ergebnis für die Neue Demokratie erklärt sich politischen Analysten zufolge zu großen Teilen aus der Wahlkampagne von Antonis Samaras, dem Anführer der Partei, der das Chaos an die Wand malte: Bei der Machtübernahme von Syriza würde das Land aus der Eurozone austreten, die Spareinlagen würden sinken und der Untergang Griechenlands stünde bevor. Argumente, die die Wählerschaft offensichtlich nicht überzeugt haben. Die Griechen sind im tiefsten Innern pro-europäisch – wie zahlreiche Umfragen in den letzten Jahren gezeigt haben. Das absolut besorgniserregende Phänomen dieser Wahl ist aber nicht der Sieg der radikalen Linken, sondern die Tatsache, dass die neonazistische Partei Goldene Morgenröte ihre Macht stabilisieren konnte und bei diesen Wahlen mit 6,28% der Stimmen auf Platz drei kam. Ein hohes Ergebnis für eine Partei, von der mehrere Führungsmitglieder in Haft sitzen und nach dem Mord an einem linken Rapper im September 2013, wegen ihrer Verbindungen zum organisierten Verbrechen und rassistischer Übergriffe auf Immigranten wegen schwerster Verbrechen belangt werden. Im sozialen Bereich hat Syriza den Anstieg des Mindestlohns von 586 auf 751 EUR angekündigt sowie die Rücknahme von früheren Tarifverhandlungs- und Gewerkschaftsreformen, ohne jedoch nähere Angaben dazu zu machen.


1. Europäische Union
Aktuelle soziale Themen

  • Mehr Flexibilität für Währungspolitik und Stabilitätspakt: Die Neuausrichtung der Europäischen Kommission und ganz sicherlich auch die Furcht vor einer Nachahmung der Reaktion des griechischen Volkes auf die Sparmaßnahmen haben Schlag auf Schlag zu zwei Entscheidungen geführt, die das Dogma der europäischen Wirtschaftspolitik, das auf Haushaltskonsolidierung gründet, lockern sollen. Die Europäische Kommission hat am 13. Januar eine Mitteilung (auf Englisch) über flexiblere Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts herausgegeben. Es geht in erster Linie darum, bei der Berechnung der Defizitgrenze von 3% die positiven Auswirkungen von Reformen zu berücksichtigen (siehe Pressemitteilung). Die zweite Entscheidung erfolgte am 22. Januar von der EZB, die ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten ankündigte (siehe Pressemitteilung). Für den Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) ist diese Maßnahme „notwendig, aber nicht ausreichend, um das Wachstum anzukurbeln und Arbeitsplätze zu schaffen“ (siehe Mitteilung, auf Englisch). Für den DGB kommt diese Entscheidung zu spät und wird keine große Wirkung zeigen (siehe Mitteilung des DGB, auf Deutsch). „Die Geldpolitik hat ihre Grenzen erreicht, und es wird Zeit, ein massives Investitionsprogramm zu starten“, so Andreas Botsch, Sonderberater des DGB-Vorsitzenden Reiner Hoffmann.

  • Mittel aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung: Die Europäische Kommission hat am 21. Januar 2015 vorgeschlagen, Belgien einen Finanzbetrag in Höhe von 1,3 Millionen EUR aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bereitzustellen, um 257 ehemalige Beschäftigte von Saint-Gobain Sekurit Benelux bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz zu unterstützen (siehe Mitteilung, auf Englisch). Die Europäische Kommission hat ferner vorgeschlagen, Polen Mittel bereitzustellen, um 50 ehemalige Beschäftigte des Unternehmens Zakłady Chemiczne Zachem und dessen Lieferanten und Subunternehmer zu unterstützen (siehe Mitteilung, auf Englisch).


Sektoraler sozialer Dialog

  • Grafikindustrie: Die Sozialpartner der Grafikindustrie (685.000 Beschäftigte in der EU) haben mit Unterstützung der Europäischen Kommission einen Bericht über ihr Projekt mit dem Titel: „Kompetenzen der Zukunft in der Grafikindustrie - Bewährte Praktiken in Europa identifizieren und fördern“ veröffentlicht: Darin werden Beispiele von bewährten Praktiken beschrieben, Empfehlungen an die unterschiedlichen Akteure ausgesprochen sowie Handlungsoptionen aufgezeigt (den Bericht gibt es auch auf Italienisch).

  • Reinigungsindustrie: Die Sozialpartner der Reinigungsindustrie haben am 28. November 2014 eine gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission abgegeben, eine europäische Plattform für den Kampf gegen Schwarzarbeit einzurichten. Die Sozialpartner sprechen sich vor allem für eine direkte Teilnahme an dieser Plattform aus.


Rechtsprechung

  • Bestimmung von Scheinselbständigkeit: Der Gerichtshof hat ein Urteil zur Scheinselbständigkeit erlassen (EuGH 4. Dezember 2014, in der Rechtssache C‑413/13, FNV Kunsten Informatie en Media). Dabei geht es um einen Tarifvertrag zwischen niederländischen Sozialpartnern in Bezug auf Aushilfsmusiker, die Mitglieder eines Orchesters vertreten. Dieser Tarifvertrag legt die Mindesttarife nicht nur für die im Rahmen eines Arbeitsvertrags beschäftigten Aushilfsmusiker fest, sondern auch für Aushilfsmusiker, die im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags tätig werden. Eine der Vertragsbestimmungen sah vor, dass selbständigen Aushilfsmusikern mindestens der für angestellte Aushilfsmusiker vereinbarte Tarif zuzüglich 16 % zu zahlen ist. Die niederländische Wettbewerbsbehörde stellte sich jedoch auf den Standpunkt, dass für diesen Vertrag für „Unternehmen“, d.h. selbständige Aushilfsmusiker, die für Tarifverträge vereinbarte Ausnahmeregelung nicht gelte, die es ihnen ermögliche, nicht unter das im Wettbewerbsrecht vorgesehene Kartellverbot zu fallen. Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass eine Gewerkschaft, die im Namen und für Rechnung der ihr angeschlossenen Dienstleistungserbringer Verhandlungen führt, „nicht als Gewerkschaft und damit als Sozialpartner auftritt, sondern in Wirklichkeit als Unternehmervereinigung agiert“.  Aber – und an dieser Stelle ist das Urteil besonders interessant – die tarifvertragliche Sonderregelung kann beibehalten werden, „wenn die Leistungserbringer (…) in Wirklichkeit „Scheinselbständige“ sind, d. h. Leistungserbringer, die sich in einer vergleichbaren Situation wie die Arbeitnehmer befinden.“ Der Gerichtshof fordert die nationalen Gerichte auf, sich zu vergewissern, dass sich die selbständigen Arbeitnehmer -  über die Rechtsnatur ihres Dienstleistungsvertrags hinaus -  nicht „in einem Verhältnis der Unterordnung (...) während der Dauer des Vertragsverhältnisses befinden und damit in Bezug auf die Bestimmung von Zeit, Ort und Durchführungsmodalitäten der ihnen übertragenen Aufgaben (...) über mehr Autonomie und Flexibilität verfügen als die die gleiche Tätigkeit ausübenden Arbeitnehmer.“ Der Gerichtshof kommt zu dem Schluss, dass „eine tarifvertragliche Bestimmung, die Mindesttarife für Dienstleistungserbringer, die „Scheinselbständige“ sind, vorsieht, wegen ihrer Art und ihres Gegenstands nicht in den Anwendungsbereich des Art. 101 Abs. 1 AEUV fallen“ (Verbot von Kartellen).


2. Mitgliedstaaten
Frankreich

  • Modernisierung des sozialen Dialogs in Unternehmen: Am 22. Januar 2015 mussten die Sozialpartner ihre Verhandlungen für die Modernisierung des Sozialdialogs als gescheitert erklären.  Eines der größten Hindernisse war die Einrichtung von Vertretungen von Arbeitnehmern aus Unternehmen, die weniger als 11 Personen beschäftigen (die Schwelle, ab der eine Wahl von Personalvertretern Pflicht ist) und aus Unternehmen, in denen die Wahl nicht stattgefunden hat (aus Mangel an Kandidaten oder wegen unzureichender Teilnahme). Denn damit wird den Mitarbeitern kleiner Unternehmen das Recht auf eine Vertretung sowie auf eine Unterrichtung und Konsultation vorenthalten. Die Regierung wird nun Gespräche mit den Sozialpartnern aufnehmen, um zu entscheiden, ob ein Gesetzesentwurf zu diesem Thema ausgearbeitet werden soll.


Luxemburg

  • Gesonderte Abkommen zwischen der Regierung und den Sozialpartnern: Mit der Vorstellung ihres Haushalts 2015, mit dem die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Luxemburgs und die öffentlichen Finanzen verbessert werden sollen, hat die Regierung den Unmut der Gewerkschaften  geschürt. Letztere drohten mit einem Generalstreik. Schließlich wurde am 28. November 2014 eine Vereinbarung mit den Gewerkschaftsverbänden geschlossen, um die Auswirkungen bestimmter Maßnahmen abzuschwächen. Ein „Sinneswandel“, der von den Arbeitgebern nicht begrüßt wurde und die daraufhin ihrerseits das Gespräch mit der Regierung suchten. Am 14. Januar 2015 unterzeichneten Regierung und Arbeitgeberdachverband ein Abkommen, „um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und ihnen in finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Planungssicherheit zu geben, damit sie zur Abnahme der Arbeitslosigkeit und zum wirtschaftlichen Wachstum beitragen können". Die Arbeitgeber haben die Zusicherung der Regierung erhalten, während ihrer Amtszeit weder Sozialabgaben noch Steuern zu erhöhen und Diskussionen mit beiden Sozialpartnern über Arbeitszeitgestaltung und Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu eröffnen.  Das Abkommen beurkundet „das Prinzip, dass die Lohnpolitik mit der Produktivitätsentwicklung verknüpft werden muss“. Die Arbeitgeber verpflichten sich im Gegenzug, ihre Zusammenarbeit mit der öffentlichen Arbeitsvermittlung ADEM zu intensivieren, insbesondere für eine Verbesserung der Qualifikationen.


Spanien

  • Urteil über die Kündigung von Tarifverträgen: Das höchste Strafgericht Spaniens gab bekannt, eine Entscheidung erlassen zu haben, die noch nicht veröffentlicht worden ist. Dabei geht es um eine wichtige Maßnahme der Arbeitsmarktreform 2012, wonach ein Tarifvertrag nicht mehr, wie bis dahin Gesetz war, bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags in Kraft blieb  (ultractividad). Die Reform hat dieses Fortbestehen nun zeitlich begrenzt: Ein gekündigter Tarifvertrag ist nach Ablauf eines Jahres nicht mehr gültig. Nach Angaben des Gerichts ist jedoch eine Mehrheit der Richter der Auffassung, dass die Rechte, die im Rahmen eines Tarifvertrags gewährt werden, der später nicht mehr in Kraft ist, in den einzelnen Arbeitsverträgen der Beschäftigten enthalten sind. Daher müssen die Arbeitgeber die Bestimmungen des beendeten Tarifvertrags einhalten, es sei denn, sie machen alle oder Teile der Bestimmungen im  Änderungsverfahren für Arbeitsverträge rückgängig (siehe Link, auf Spanisch).

  • Mindestlohn: Per Dekret vom 26. Dezember 2014 wurde der Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigte um 0,50% auf 9.080,40 EUR pro Jahr bzw. 648,60 EUR pro Monat (14 Monate) angehoben. In Unternehmen, die die Löhne in 12 Monaten auszahlen (dies betrifft vor allem die multinationalen Unternehmen), beträgt der monatliche Mindestlohn 756,70 EUR.

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit: Per Dekret vom 19. Dezember 2014 wurde das Personalvertretungssystem im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit in der Verwaltung geändert. Wichtigste Änderung war die Senkung der Anzahl der für diesen Bereich zuständigen Arbeitnehmervertreter.


3. Unternehmen
Europäische Betriebsräte

  • Club Med: Am 20. Januar 2015 wurde der Europäische Betriebsrat einberufen, um das Projekt des künftigen Hauptaktionärs, des chinesischen Konzerns Fosun, vorzustellen. Der Euro-Betriebsrat erhielt bei diesem Anlass die Zusage zur Durchführung einer Schulung über die verschiedenen Formen der Weitervergabe an Zulieferunternehmen in Europa und zur Eröffnung von Gesprächen über dieses Thema mit der Unternehmensleitung.

  • Lafarge/Holcim: Am 15. Januar 2015 haben die drei internationalen Gewerkschaftsverbände BHI, EFBH und IndustriAll Global Union eine weltweite Kampagne gegen die Haltung der  beiden Zementkonzerne Lafarge und Holcim im derzeit laufenden Fusionsprozess gestartet  Pressemitteilung (auf Englisch) der IndustriAll. Auf einer Sitzung des Euro-Betriebsrats von Lafarge am 21. Januar, der im Rahmen des Fusionsprozesses einmal im Monat zusammenkommt, teilte die Unternehmensleitung mit, dass sie Treffen zwischen dem Betriebsrat und den Käufern der verkauften Geschäftseinheiten organisieren würde, sobald diese bekannt seien. Der EBR verlangt, die sozialen Bedingungen, die die Beschäftigten der abgestoßenen Unternehmenseinheiten betreffen (insbesondere eine Beschäftigungsgarantie von drei Jahren) zum Gegenstand eines Abkommens zwischen Unternehmensleitung, Käufer und Euro-Betriebsrat zu machen. EFBH-Koordinator Jean-Michel Gillet teilte überdies mit, dass die Leitung von Lafarge bereit sei, sich über die Einrichtung eines künftigen Europäischen Betriebsrats Lafarge Holcim und eines künftigen internationalen Rahmenabkommens auszutauschen.  Bei ihren monatlichen Sitzungen übernimmt die EFBH weiterhin die Koordination der Aktivitäten des Euro-Betriebsrats von Lafarge und von Holcim.

  • Solvay: Die Leitung des belgischen Chemiekonzerns Solvay (14.500 Beschäftigte) und sein Europäischer Betriebsrat haben Gespräche aufgenommen über den Abschluss einer Charta, die die Beziehungen zwischen dem Europäischen Betriebsrat und den Betriebsräten an den nationalen Standorten festlegen soll.  Laut Euro-Betriebsratsvorsitzendem Albert Kruft (IG BCE) soll die Charta auf der Jahrestagung des Betriebsrats im Juni dieses Jahres unterzeichnet werden. Ziel dieser Charta ist u. a.  die Bekräftigung der Berechtigung des EBR, Stellungnahmen  aufgrund der Informationen abzugeben, die mit den nationalen Betriebsräten ausgetauscht werden, und gleichzeitig den Arbeitnehmervertretern an den nationalen Standorten einen besseren Überblick über die Situation des Konzerns zu vermitteln.
    > Das Abkommen vom 13. Juni 2014 über den EBR der Solvay-Gruppe ist auf der IR Share-Website verfügbar.

  • Schulung für Manager, die für Europäische Betriebsräte zuständig sind: Der Verband Astrées, IR Share (Herausgeber von IR Notes) und die niederländische Bildungseinrichtung FNV Formaat haben von der Europäischen Kommission einen Zuschuss für die Durchführung eines europäischen Projekts erhalten: Organisiert werden drei Seminare für Manager, die für EBRs zuständig sind, mit den folgenden drei Themen:  Definition der transnationalen Frage (Paris, April 2015); Verknüpfung der Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung zwischen der europäischen und der nationalen Ebene (Amsterdam, Juni 2015); Umgang mit der Geheimhaltung von Informationen (Brüssel, Oktober 2015). Ziel ist die Erarbeitung von Empfehlungen zur Erleichterung des sozialen Dialogs über diese drei sensiblen Themen (Weitere Informationen: c.teissier@astrees.org).


Transnationale Verhandlungen

Total: Das französische Mineralöl-unternehmen Total hat am 22. Januar 2015 sein erstes weltweites Abkommen über soziale Verantwortung mit dem Gewerkschaftsbund IndustriALL Global Union unterzeichnet (siehe Pressemitteilung der Total Gruppe und von IndustriAll. Abgesehen von den in der Presseerklärung genannten Punkten hat das weltweite Abkommen folgende Inhalte:  1. Eigenverantwortung der Versorgungskette: Der Konzern verlangt von seinen Subunternehmern und Lieferanten die Einhaltung der im Abkommen aufgeführten grundlegenden sozialen Rechte und dass sie „dafür Sorge tragen, dass ihre eigenen Vertragspartner gleichwertige Grundsätze einhalten“. Die Grundsätze werden diesen Unternehmen mitgeteilt und deren Umsetzung gefördert und „falls diese Grundsätze nicht befolgt werden“, unternimmt Total „die erforderlichen Schritte, die bis hin zur Vertragsauflösung führen können". Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Vorschriften über Gesundheit, Sicherheit oder auch Umweltschutz. 2. Im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz legen die Parteien fest, dass „jedes Entwicklungsprojekt, jede Produkteinführung erst nach einer Risikobeurteilung gestartet wird, die den gesamten Lebenszyklus mit einbezieht“.  In den Fällen, in denen es keine gemeinsamen Ausschüsse zum Austausch von Gesundheits- und Sicherheitsfragen gibt, sehen die Parteien „übereinstimmend die Notwendigkeit, die Gespräche zwischen der Unternehmensführung und Arbeitnehmervertretungen zu fördern, um Bestimmungen festzulegen, die einen ständigen Dialog zu diesen Bereichen ermöglichen." 3. Was das Thema Vorsorge betrifft, so wird im Todesfall des Beschäftigten den (frei bezeichneten) Familienangehörigen ein Betrag in Höhe von zwei Jahren Lohn oder Gehalt ausgezahlt. 4. Im Fall von Umstrukturierungen heißt es, dass in den "Kaufverträgen die ausgehandelten Verpflichtungen berücksichtigt werden, die sich auf die sozialen Folgen für die Beschäftigten auswirken können.“



  • Telefónica: Die Unternehmensleitung des spanischen Telekommunikationskonzerns Telefónica (120.000 Beschäftigte), der internationale Gewerkschaftsverband UNI Global Union und seine spanischen Mitglieder CCOO und UGT  haben das 2000 unterzeichnete internationale Rahmenabkommen verlängert. Darin verpflichtet sich Telefónica, dieses Abkommen auf seine Lieferanten und Subunternehmer anzuwenden und die Menschenrechte in der gesamten Versorgungskette zu respektieren (siehe Mitteilung von UNI Global Union).


4. Studien und Berichte

  • Beschäftigungstrends 2015: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat ihren Bericht World Employment and Social Outlook – Trends 2015 veröffentlicht. Er enthält Prognosen über die Arbeitslosigkeit weltweit und erläutert die Faktoren, die dieser Entwicklung zugrunde liegen. Dazu zählen steigende Ungleichheit und Senkung der Lohnquote. Dem Bericht zufolge gab es 2014 weltweit 201 Millionen Menschen ohne Arbeit, das sind 31 Millionen mehr als zu Beginn der Krise. Es ist zu erwarten, dass die Arbeitslosigkeit 2015 um 3 Millionen und in den folgenden vier Jahren um weitere 8 Millionen steigen wird. Ein Kapitel befasst sich mit dem Risiko der sozialen Unzufriedenheit, insbesondere in den Regionen, in denen junge Menschen überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind.

  • Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen 2013: Die Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen hat ihren Jahresbericht über Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen veröffentlicht. Dieser Bericht, der als Referenz gilt, erläutert hier die wichtigsten Entwicklungstrends auf EU-Ebene und auf der Ebene der Mitgliedstaaten.


Das aktuelle Schlagwort
Transnationale Betriebsvereinbarung

Seit Beginn der 2000er Jahre haben die multinationalen Unternehmen verstärkt begonnen, Elemente ihrer Sozialpolitik auf der Ebene des gesamten Konzerns zu verhandeln: Auf europäischer Ebene, wenn die Unternehmen vor allem in Europa tätig sind, erfolgen diese Verhandlungen mit internationalen Gewerkschaftsverbänden oder auch mit dem Europäischen Betriebsrat, oder weltweit mit globalen Gewerkschaftverbänden. Weitere Informationen dazu im Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen (in englischer Sprache). Diese Vereinbarungen finden Sie ebenfalls auf der Website von IR Share, des Europäischen Gewerkschaftsinstituts oder der Datenbank der Europäischen Kommission zu transnationalen Betriebsvereinbarungen.

 


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