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IR Notes 195 – 2 November 2022
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Eine Frage an … Judith Kirton-Darling, stellvertretende Generalsekretärin von IndustriAll Europe
Ihr Gewerkschafts-verband hat im Oktober eine Schulung für EBR-Mitglieder zum gerechten Übergang organisiert (1). Welche Rolle sollten Eurobetriebsräte dabei spielen? In den letzten beiden Jahren haben wir auf regionaler Ebene und in verschiedenen Sektoren etwa 20 Rundtischgespräche veranstaltet. Aus den Beiträgen hat IndustriAll Europe ein Manifest für einen gerechten Strukturwandel (2) ausgearbeitet - als Botschaft an politische Entscheidungsträger. Das Manifest appelliert ebenfalls an die Arbeitgeber, weil es den Schwerpunkt auf bewährte Praktiken legt. Außerdem haben wir ein zweites, ausführlicheres „Basisdokument“ veröffentlicht mit Beispielen für Initiativen für einen gerechten Übergang. Danach haben wir zwei Initiativen gestartet: Eine befasste sich damit, wie Fragen rund um einen gerechten Strukturwandel in Tarifverhandlungen aufgenommen werden können, die andere sollte Empfehlungen für EBR-Mitglieder und Gewerkschaftskoordinatoren bei Eurobetriebsräten (3) ausarbeiten. Diese Empfehlungen konnten wir auf dem Seminar in Bratislava testen, um sie zu validieren oder zu korrigieren. Der Klimawandel konfrontiert Eurobetriebsräte mit einer völlig neuen Transformation. In der Regel befassen sich EBR mit strukturellen Veränderungen in Unternehmen aufgrund eines Technologiewechsels oder einer neuen Unternehmensstrategie. In diesem Fall ist der Motor des Wandels die Politik - wie die gerade erst getroffene Entscheidung, den Verkauf von Autos mit Verbrennungsmotor ab 2035 zu verbieten. In unseren Empfehlungen fordern wir alle EBR auf, proaktiv zu handeln, ihr Recht auf Unterrichtung und Anhörung in Anspruch zu nehmen sowie bestimmte Klauseln ihrer Vereinbarungen zu nutzen und mögliche Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit ihres Unternehmens zu prüfen. Ziel ist es, Entwicklungen so weit wie möglich vorauszusehen und die Beschäftigten an den am stärksten betroffenen Standorten an der Suche nach Lösungen zu beteiligen, und nicht bis zur letzten Minute zu warten. Die EBR haben auch die Aufgabe, die Unternehmensleitungen auf die Einhaltung des Pariser Übereinkommens zur Verringerung der Treibhausgasemissionen anzusprechen. In unseren Empfehlungen geben wir den EBR die Werkzeuge an die Hand, mit denen sie prüfen können, ob ihr Unternehmen diese internationale Verpflichtung einhält, und mit denen sie ihren ökologischen Fußabdruck ermitteln können, um über das das reine Greenwashing hinauszukommen. Wir geben Beispiele bewährter Praktiken und machen Vorschläge zur Überarbeitung von EBR-Vereinbarungen, wie im letzten Jahr bei EDF, um das Pariser Übereinkommen in die Präambel aufzunehmen, und die Zuständigkeiten des EBR ausdrücklich um das Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen zu erweitern.
(1) s. Mitteilung von IndustriAll Europe (2) Links zum Manifest und Basisdokument in mehreren Sprachen und Seiten „Just transition“ mit Beispielen von Vereinbarungen. (3) Die Empfehlungen stehen Mitgliedern von IndustriAll zur Verfügung. Für weitere Auskünfte: aline.conchon@industriall-europe.eu
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Agenda
1. Dezember Noisy-Le-Grand (und online) Internationales Seminar des französischen Forschungsinstituts IRES: „Europäische Lobbyarbeit der Gewerkschaften zum Emissionshandel“ (auf Französisch), mit Adrien Thomas, Forscher am LISER, Jean-Marie Pernot, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei IRES und Joël Decaillon, ehemaliger stellvertretender EGB-Sekretär.
30. und 31. Januar 2023 Hamburg (Teilnahme per Video am ersten Tag möglich) 15. Hamburger Fachtagung für Eurobetriebsräte und SE-Betriebsräte, veranstaltet von der EWC Academy. Am ersten Tag geht es um die Überarbeitung der EBR-Richtlinie und um die mit dem EBR von Engie abgeschlossene Vereinbarung zum Schutz der von Bouygues übernommenen Beschäftigten. Außerdem gibt es einen Beitrag der EBR-Vorsitzenden im französischen Pflegekonzern Orpea, die zweimal entlassen und wieder eingestellt wurde. Programm und Anmeldung, Französisch-Deutsch wird gedolmetscht.
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Über uns
IR Notes erscheint alle 14 Tage in mehreren europäischen Sprachen (Englisch, Deutsch, Französisch, Italienisch und Spanisch) wird von IR Share und seinem Expertennetzwerk herausgebracht. Dieser Newsletter bietet ein europaweites Monitoring zu Arbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen und Beschäftigungspolitik. Er kann für einen Betrag von jährlich 248,00 Euro zzgl. MwSt. auf der IR Share-Website abonniert werden
Das Team: Diese Ausgabe wurde erstellt bei Pascale Turlan, Frédéric Turlan und Aimee Waldon. Erfahren Sie mehr über das IR Share-Team auf unserer Website.
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Europäisches Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen Wenn Sie die Inhalte von IR Notes vertiefen wollen, stellen wir Ihnen gerne die Links zum Europäischen Wörterbuch der Arbeitsbeziehungen zur Verfügung, das von Eurofound veröffentlicht und regelmäßig von IR Share, dem Herausgeber von IR Notes, aktualisiert wird. Das Wörterbuch ist auf English, doch die Definitionen der Begriffe lassen sich mit Online-Übersetzungstools leicht übersetzen.
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In den Schlagzeilen
Gerichtshof sorgt für Schutz der Mitbestimmung bei Umwandlung in eine SE
Der Europäische Gerichtshof hat am 18. Oktober ein Urteil in einer Rechtssache erlassen, bei dem es um die Einhaltung des deutschen Mitbestimmungsrechts bei der Umwandlung der deutschen Aktiengesellschaft SAP in eine Europäische Gesellschaft (SE) geht (EuGH, 18. Oktober 2022, Rs. C-677/20, IG Metall, ver.di gegen SAP SE. Zu den Hintergründen siehe IR Notes 185) (s. European company). Dem Gericht wurde die Frage vorgelegt, ob laut Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2001/86 ein vom deutschem Recht vorgesehener getrennter Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat beibehalten werden muss, wenn die Gesellschaft nach deutschem Recht in eine SE umgewandelt wird (Vorher-Nachher-Prinzip), oder ob darauf aufgrund der in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie vorgesehenen Autonomie der Parteien bei der Aushandlung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE verzichtet werden kann. Das Gericht ist der Ansicht, dass dieser Wahlgang „ein prägendes Element der innerstaatlichen Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmervertreter darstellt‟ und ihm laut deutschem Recht „ein zwingender Charakter zukommt“. Daher gehört dieses Verfahrenselement zu „alle[n] Komponenten der Arbeitnehmerbeteiligung“ im Sinne von Art. 4 Abs. 4, die bei der Umwandlung in eine SE beibehalten werden müssen. Damit kann ein Verzicht auf dieses Verfahren in der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE nicht mit dem Grundsatz der Autonomie der Parteien gerechtfertigt werden. Eine logische Entscheidung, die, wie der Gerichtshof unterstreicht, dem Geist der Richtlinie und der Absicht des Gesetzgebers entspricht, der „die Gefahr ausschließen wollte, dass die Gründung einer SE, insbesondere im Wege der Umwandlung, zu einer Einschränkung oder sogar zur Beseitigung der Beteiligungsrechte führt, die die Arbeitnehmer der Gesellschaft, die in die SE umgewandelt werden soll, nach den nationalen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten genossen haben‟. Die Gewerkschaften IG Metall und ver.di begrüßten das Urteil und betonen, dass „eine SE […] nicht dazu missbraucht werden darf, Arbeitnehmer*innen Beteiligungsrechte zu entziehen oder vorzuenthalten. Sie appellieren an die Regierung, die SE-Gesetzgebung (SEBG) wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zu überarbeiten, um „ein Unterlaufen der Mitbestimmung zu verhindern“ (s. Pressemitteilung und Interview mit Kerstin Jerchel, Bereichsleiterin Mitbestimmung bei ver.di).
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1. Europäische Union
Gesetzgebung
Mindestlohn : Die Richtlinie 2022/2041 vom 19. Oktober 2022 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (s. IR Notes 192 und IR Notes 188) wurde im Amtsblatt veröffentlicht (L 275 vom 25.10.2022). Diese neue Richtlinie schafft einen Rahmen für 1. „die Angemessenheit von gesetzlichen Mindestlöhnen mit dem Ziel, angemessene Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erreichen“; 2. „die Förderung von Tarifverhandlungen zur Lohnfestsetzung“ und 3. „die Verbesserung des effektiven Zugangs der Arbeitnehmer zum Recht auf Mindestlohnschutz, sofern dies im nationalen Recht und/oder in Tarifverträgen festgelegt ist“.
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Aktuelle soziale Themen
Plattformrichtlinie : Am 14. Oktober haben acht Mitgliedstaaten in einem Schreiben an die tschechische EU-Ratspräsidentschaft, in Kopie an Nicolas Schmit, davor gewarnt, den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Plattformbeschäftigten in den Gesprächen im Rat zu verwässern (s. Platform work). Die tschechische Ratspräsidentschaft, die bis Ende des Jahres eine Einigung über diese Richtlinie erzielen will, schlägt in ihrer Kompromissfassung eine Abschwächung der Vermutung einer Arbeitnehmereigenschaft vor. Acht Länder (Belgien, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowenien und Spanien) fordern „eine wirksame und starke, aber widerlegbare Rechtsvermutung des Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses, welche die von den digitalen Arbeitsplattformen ausgeübte tatsächliche Kontrolle und Lenkung widerspiegelt“. Sie warnen davor, dass die „Einführung von Beschränkungen oder Ausnahmen von dieser Rechtsvermutung das bestehende Ungleichgewicht zwischen den Plattformen“ und den Beschäftigten nur fortführen würde, „was zu Tausenden von Scheinselbständigen in Europa und zu prekären Arbeitsbedingungen durch den Missbrauch atypischer Arbeitsverträge geführt hat“. Die spanische Arbeitsministerin und Initiatorin des Schreibens Yolanda Díaz erinnerte daran, dass sich der Vorschlag an der im Mai 2021 verabschiedeten spanischen Gesetzgebung orientiert und ihre Regierung „nicht zulassen kann, dass die Rechte der Arbeitnehmer in diesem neuen, von den Plattformen geschaffenen Arbeitsumfeld geschwächt werden“ ( s. IR Notes 164). Wenige Tage später, am 25. Oktober, erschien der frühere Uber-Lobbyist und jetzige Uber-Whistlebower Mark MacGann zu einer Anhörung vor dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments über die Lobbytätigkeit des Unternehmens bei europäischen Institutionen (s. Pressemitteilung). Die französische NGO Observatoire des Multinationales, die multinationale Unternehmen beobachtet, veröffentlichte einen Bericht, den Die Linke im Europäischen Parlament in Auftrag gegeben hatte und der über die Lobby-Praktiken von Uber und seinen Netzwerken bei diesen Institutionen und die Treffen von Uber mit europäischen Entscheidungsträgern berichtet (s. Mitteilung). Ein Lobbying, das jetzt auf die Verwässerung des Richtlinienvorschlags abzielt.
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- Dreigliedriger Sozialgipfel : Die europäischen Sozialpartner schlugen am 19. Oktober auf dem dreigliedrigen Sozialgipfel Alarm (s. Tripartite Social Summit): Der Europäische Gewerkschaftsbund legte den Schwerpunkt auf die Erhaltung der Kaufkraft und den Erhalt von Arbeitsplätzen in energieintensiven Industriezweigen durch ein neues SURE-ähnliches Instrument (SURE dient der Finanzierung von Kurzarbeit). BusinessEurope warnte vor der Gefahr der Auslagerung von Geschäftsbereichen und Standortschließungen (s. Pressemitteilung). Anwesend war auch die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz, da Spanien im Juli die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen wird. Sie unterstrich die „fehlende Umsetzung gemeinsamer Lösungen zwischen den europäischen Sozialpartnern“ und bedauerte, dass „wir in Europa seit mehr als 12 Jahren keine wichtige Vereinbarung zum sozialen Dialog geschlossen haben“.
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- Gewerkschaften aus der Ukraine und Moldawien jetzt auch im EGB : Der Europäische Gewerkschaftsbund begrüßte seine neuen Mitglieder, die ukrainischen Gewerkschaftsverbände FPU und KVPU sowie den moldauischen Gewerkschaftsbund CNSM. Der EGB, der ebenfalls den Eintritt von Georgien in die EU unterstützt, „hofft, die georgische Gewerkschaft GTUC in naher Zukunft willkommen zu heißen“ (s. Pressemitteilung).
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2. Mitgliedstaaten
Deutschland
Bürgergeld : Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den Gesetzentwurf zum Bürgergeld am 13. Oktober im Bundestag vorgestellt (s. Rede). Es handelt sich um eine umfassende Neugestaltung des Unterstützungs- und Leistungssystems für Langzeitarbeitslose mit dem Ziel, sie durch Ausbildung dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese Reform wird „eine der größeren Sozialreformen seit 20 Jahren sein“, so Heil, und die Unterstützung von Langzeitarbeitslosen durch Hartz IV-Leistungen ersetzen, die zahlreiche Deutsche in die Armut gestürzt hat. Die Reform soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten (s. Pressemitteilung und Beitrag der Fondation Jean-Jaurès).
> Weitere Informationen: Die Regierung hat den Kurzarbeitergeldbezug für Leiharbeitnehmer geöffnet (s. Pressemitteilung) und die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zum 1. Oktober bestätigt (s. Pressemitteilung).
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Spanien
- Gleichstellungsplan : Auf einer Konferenz über die Gleichstellung von Männern und Frauen wies die stellvertretende UGT-Generalsekretärin Cristina Antoñanzas darauf hin, dass nur 24,22 % der insgesamt 24.666 Unternehmen (mit 50 Beschäftigten und mehr) bis 30. September 2022 einen Gleichstellungsplan erarbeitet und registriert haben, obwohl diese Pläne seit 7. März 2022 Vorschrift sind ( s. Mitteilung von UGT).
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Portugal
- Kostenlose Kitas : Bei der Vorlage des Haushaltsentwurfs für 2023 im Parlament hob die Ministerin für Arbeit, Solidarität und soziale Sicherheit Ana Mendes Godinho hervor, dass die Regierung „in Rekordzeit“ kostenlose Kitas eingerichtet hat. „Im September 2022 konnten bereits 37.000 Kinder betreut werden. 2023 rechnen wir mit 70.000 und 2024 mit 100.000 Kindern“, erklärte sie und hob diese „bahnbrechende Maßnahme“ hervor, die zur Bekämpfung der Armut und Förderung der Chancengleichheit beitragen soll.
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3. Drittstaaten
Großbritannien
Schutz für künftige Eltern : Am 21. Oktober kündete die Regierung an, die Gesetzesvorlage eines Abgeordneten zu unterstützen, die auf einen besseren Schutz künftiger Eltern abzielt (s. Pressemitteilung und Vorstudie). Derzeit hat eine Frau im Mutterschaftsurlaub, deren Arbeitsplatz gestrichen wird, (vor Ablauf ihres Vertrags) Anspruch auf eine andere Stelle bei ihrem Arbeitgeber. In Frage kommt jeder für sie geeignete freie Arbeitsplatz, der Bedingungen bietet, die nicht wesentlich schlechter sind als die an ihrem früheren Arbeitsplatz. Die Gesetzesvorlage soll die Regierung dazu ermächtigen, Verordnungen zu erlassen, damit dieser Schutz auch für Schwangere gilt, sobald sie den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert haben, sowie für Eltern, die nach einem Mutterschafts-, Adoptions- oder Elternurlaub wieder arbeiten gehen. Der Vorschlag bietet somit einen Schutz für 18 Monate nach der Geburt eines Kindes.
- Freistellung pflegender Angehöriger: Die Regierung kündete am 21. Oktober an, eine von einer Abgeordneten eingebrachten Gesetzesvorlage zu unterstützen, wonach Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, Anspruch auf eine Woche unbezahlten Urlaub erhalten sollen. Derzeit gibt es für pflegende Angehörige keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch, sodass diese auf andere Formen von Urlaub ausweichen müssen, damit sie sich um die von ihnen betreuten Personen kümmern können. Für die Inanspruchnahme ist keine Mindestbetriebszugehörigkeit erforderlich (s. Pressemitteilung").
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4. Unternehmen
Europäische Betriebsräte
Inflation und Lohnfrage (Fortsetzung) : In unserer letzten Ausgabe (s. IR Notes 194) berichteten wir über die Rolle der Eurobetriebsräte in dieser Zeit der Inflation. Inzwischen haben wir weitere Rückmeldungen erhalten. Einige gaben an, dass sie das Thema, trotz Nachfrage mehrerer Mitglieder, noch nicht ansprechen konnten (SAP), andere wiederum wollen dies in Kürze angehen (Vaillant). Bei Solvay, wo der EBR auf seiner Plenarsitzung im Juni einen Inflationsausgleich angesprochen hatte, kündigte die Unternehmensleitung eine Prämie an, die für jedes Land auf der Grundlage der Diskrepanz zwischen der „offiziellen“ Inflationsrate und der Lohnerhöhung nach den letzten Lohnverhandlungen kalkuliert wird. Doch die Unternehmensleitungen vertreten mehrheitlich die Position, dass die Lohnfrage auf die lokale Ebene gehöre. Bei Amex GTB, deren EBR das Thema Inflation und gestiegene Energiekosten auf seiner Jahrestagung ansprach, setzt die Unternehmensleitung für Europa „auf das lokale Management, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen“. Auch in der Firmengruppe Legrand wird die Zuständigkeit der lokalen Geschäftsführungen betont. Die Unternehmensleitung von J. P. Morgan sowie die von Thales sind der Ansicht, dass dieses Thema nicht in den Zuständigkeitsbereich des EBR falle. Doch auch ohne die Zuständigkeiten der EBR zu überschreiten, führen die Diskussionen in den europäischen Gremien manchmal zu Ergebnissen. Wie auf einer EBR-Tagung bei Thales, wo Mitglieder die Haltung der Unternehmensleitungen in mehreren Ländern kritisierten, weil sie sich Verhandlungen verweigerten, u. a. in Spanien. „Dieser Austausch veranlasste die zentrale Leitung dazu, die betroffenen Unternehmensleitungen aufzufordern, Verhandlungen einzuleiten“, erklärt der EBR-Vorsitzende Anthony Perrocheau. Andere EBR sprechen das Thema auf anderem Wege an. Der EBR von BNP Paribas stellt die Frage unter dem Aspekt der Qualität des sozialen Dialogs. Er beabsichtigt, mit der zentralen Leitung über das Ungleichgewicht zwischen den Ländern zu diskutieren, in denen der soziale Dialog eine feste Einrichtung ist und über Ausgleichsleistungen verhandeln kann, während es in anderen Ländern lediglich ein jährliches Verfahren zur Überprüfung der individuellen Löhne und Gehälter gibt. „Bei ein und derselben Problematik kann dies zu einer Zwei-Klassen-Lohnpolitik führen“, warnt der EBR-Vorsitzende Alexandre Huchet. Ausbleibende Antworten der Unternehmensleitungen können zu neuen Forderungen führen. Bei Legrand, wo der EBR mehrere Fragen zu finanziellen Ausgleichsleistungen gestellt und die Unternehmensleitung aufgefordert hat, die erhöhten Energiekosten auf die Dividenden umzulegen, gab die Unternehmensleitung „eine vage Antwort“ und betonte, dass die Aktionäre in Schutz genommen werden müssten“, so die EBR-Vorsitzende Christina Filippelli. Der Legrand-EBR hat daraufhin seinen Sachverständigen mit einer Untersuchung der Löhne und der Arbeitszeit in den im EBR vertretenen Ländern beauftragt. Es soll festgestellt werden, „ob die Krise nicht mit einer Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen werden kann“.
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Europäische Gesellschaft
Ein „low cost“-SE-BR : Die Unternehmensleitung der Westwing Group (2.300 Beschäftigte), ein deutsches Unternehmen, das E-Commerce-Handel mit Möbeln und Dekorationsaccessoires betreibt, unterzeichnete anlässlich seiner Umwandlung in eine SE im Februar dieses Jahres eine Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Der Konzern leitete die Verhandlungen Mitte 2021 ein - als dort ca. 1.900 Arbeitskräfte beschäftigt waren -, um die Einführung der paritätischen Mitbestimmung zu umgehen. Denn nach deutschem Recht muss der Aufsichtsrat zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt sein, wenn die Gesamtbelegschaft in Deutschland den Schwellenwert von 2.000 Mitarbeitern übersteigt. Wie andere deutsche Startups (Zalando, Delivery Hero, HelloFresh) hat sich die Westwing Group für die Unternehmensform einer SE entschieden, um sich dieser Vorschrift zu entziehen. Der SE-BR (SE Consultation Body) besteht aus 8 Mitgliedern, davon drei für Deutschland und drei für Polen, ein Mitglied für Spanien und eins für Länder mit niedrigerer Arbeitnehmerzahl (derzeit Italien und die Niederlande). Die Vereinbarung schließt die Schweiz und das Vereinigte Königreich aus. Auf der einzigen Plenarsitzung im Jahr kommen nur die Themen zur Sprache, die mehr als 15 % der europäischen Beschäftigten betreffen. Der Geschäftsführende Ausschuss wird bei außergewöhnlichen Umständen einberufen, wenn mindestens 30 % der europäischen Mitarbeiter betroffen sind (also mindestens 700 Beschäftigte) und informiert, wenn 90 % der Beschäftigten eines Landes von einem Vorhaben betroffen sind. Sitzungen finden grundsätzlich per Telefon- oder Videokonferenz statt, Präsenzsitzungen bilden die Ausnahme. Der SE-BR kann Fortbildungen vorschlagen, der Vorstand hat die Möglichkeit, die Erforderlichkeit der jeweiligen Fortbildungsmaßnahmen gerichtlich überprüfen zu lassen. Gleiches gilt bei der Hinzuziehung eines Sachverständigen.
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